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Die Arbeiten mit dem Ziel einer globalen Reihe internationaler Rechnungslegungsstandards zeigen guten Fortschritt. Seit 2001 haben über 100 Länder die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) vorgeschrieben oder zugelassen, während andere große Länder Zeitrahmen für die Konvergenz mit oder der Übernahme von IFRS festgelegt haben.
Das International Accounting Standards Board (IASB) und das US-Financial Accounting Standards Board (FASB) haben in 2006 eine Absichtserklärung (MoU) unterzeichnet, die einen Fahrplan mit dem Ziel von Verbesserungen in Rechnungslegungsstandards und einer wesentlichen Konvergenz zwischen IFRS und den US-GAAP enthält.
In 2008 wurde das MoU aktualisiert und im November 2009 haben die zwei Rechnungslegungsgremien ein weiteres Statement vorgelegt, in dem die Schritte zum Abschluss ihrer Konvergenzbestrebungen bis 2011 dargelegt wurden.
Die Vorteile von IFRS wurden von den Standardsettern umfassend dokumentiert:
- IFRS ist ein „globaler Rechnungslegungs-“ Standard, durch den ein Unternehmen auf einem globalen Markt verstanden werden kann. Dies erleichtert den Zugang zu den weltweiten Kapitalmärkten und fördert neue Geschäfte. Damit kann ein Unternehmen zum internationalen Player werden und seine Zahlen werden für Investoren leicht verständlich.
- Mit einer einheitlichen Rechnungslegungsbasis könnte ein multinationales Unternehmen für seine weltweiten Töchter gemeinsame Rechnungslegungsstandards anwenden, was vorteilhaft für die interne Kommunikation, die Qualität der Berichterstattung und die Entscheidungsfindung des Konzerns sein würde.
- Mit IFRS kann sich ein Unternehmen angesichts zunehmend hart umkämpfter Märkte an Wettbewerbern messen lassen. Dadurch können Investoren und andere die Performance des Unternehmens mit Wettbewerbern weltweit vergleichen.
Europa Für alle börsennotierten Unternehmen in Europa ist die Anwendung von IFRS seit 2005 vorgeschrieben. Derzeit überlässt die Europäische Kommission den Mitgliedsstaaten die Entscheidung, ob sie IFRS für regulierte Fonds vorschreiben wollen. Es scheint aber kein Interesse zu bestehen, von diesen Fonds die Übernahme von IFRS zu verlangen.
Wichtige Schritte in Richtung eines harmonisierten Aufsichtsregelwerks wurden mit der Einführung des EU-Passes im Rahmen der OGAW IV-Richtlinie gemacht. In Bezug auf das Financial Reporting für Investmentfonds in der Europäischen Union wurden leider keine ähnlichen Fortschritte erzielt. Die OGAW IV-Richtlinie betont zwar die Bedeutung von Jahresberichten und legt ausdrücklich fest, dass OGAW-Fonds Jahresberichte erstellen müssen, gibt aber keine spezifischen Rechnungslegungsstandards oder Bilanzrichtlinien wie zum Beispiel IFRS vor.
Vereinigtes Königreich und Irland Das Accounting Standards Board („ASB“) im Vereinigten Königreich ist ein großer Befürworter von IFRS. Im März 2005 hatte das ASB die stufenweise Anpassung der britischen Rechnungslegungsstandards an IFRS vorgeschlagen, indem eine Reihe von Standards zu verwandten Themen über einen drei- bis vierjährigen Zeitraum in Kraft gesetzt wird. Das Ergebnis war die Herausgabe von an IFRS angepasste Rechnungslegungsstandards wie FRS 25 und FRS 26 (IAS 32 und IAS 39). Diese Standards gelten auch für irische Unternehmen, Investmentfonds inbegriffen, da die irischen GAAP den vom ASB herausgegebenen Standards vollständig angepasst sind.
- In seinem letzten Konsultationspapier lädt das ASB zu Stellungnahmen bezüglich des Vorhabens ein, das IASB-Rahmenkonzept zu übernehmen und auf eine Weise, die den Bedürfnissen britischer und irischer Unternehmen gerecht wird, eine größtmögliche Konvergenz mit den IFRS zu erreichen. Ein mögliches Resultat wäre das Wegfallen der britischen GAAP, ersetzt durch ein dreistufiges Berichtssystem. Zur Stufe 1 würden Unternehmen gehören, die „öffentlich rechenschaftspflichtig“ sind und der ausführlichen Berichterstattung nach IFRS unterliegen würden. Die Stufe 2 wäre IFRS für kleinere Unternehmen („SME“), und die Stufe 3 würde einen Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, „FRSSE“) beinhalten. Dem ASB sind diesbezüglich über 150 Kommentierungen von davon Betroffenen aus der ganzen Branche zugegangen. Nach dem aktuellen Entwurf würde ein Investmentunternehmen als öffentlich rechenschaftspflichtig gelten und entsprechend der ausführlichen Berichterstattung nach IFRS unterliegen. Die Irish Funds Industry Association („IFIA“) hat einen eigenen IFRS für Investmentgesellschaften vorgeschlagen, der dem derzeitigen, von der Investment Management Association („IMA“) herausgegebenen und im Vereinigten Königreich angewandten Statement of Recommended Practice („SORP“) ähneln würde. Alternativ hat die IFIA den Vorschlag gemacht, dass Investmentunternehmen unter die Stufe 2 fallen sollen, ergänzt durch zusätzliche Forderungen in Bezug auf Angaben und Darstellung. Das ASB beabsichtigt die Einführung endgültiger Änderungen für am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnende Geschäftsjahre. Deshalb wird es in den nächsten 18 Monaten zweifelsohne noch viele Diskussionen und Änderungen geben.
Luxemburg
- In Luxemburg stellen die meisten Investmentunternehmen ihre Abschlüsse nach den luxemburgischen GAAP auf. Die luxemburgischen GAAP stellen in punkto Offenlegungen weniger Anforderungen als IFRS. In Luxemburg wurde die Europäische Richtlinie für die Anwendung von IFRS im Handelsrecht aufgenommen, das sich von dem für Investmentfonds geltenden Gesetz unterscheidet. Promoter können eine Aufstellung der Abschlüsse nach IFRS wählen, es muss jedoch ein formeller Antrag bei der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) gestellt werden, um dies genehmigen zu lassen.
Deutschland
- In Deutschland werden die durch das Investmentgesetz vorgeschriebenen Abschlüsse nach fondsspezifischen Bilanzierungsgrundsätzen aufgestellt. In Bezug auf Inhalt, Umfang und Darstellung gibt es noch zusätzliche, spezifischere Vorschriften für den Jahresbericht, die wären aber nicht IFRS-konform. Auf Investorenwunsch stellen einige Vermögensverwaltungsgesellschaften ihre Abschlüsse nach IFRS auf.
Frankreich
- In Frankreich regulierte Fonds, börsennotiert oder nicht, müssen die in Frankreich allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze („GAAP“) anwenden.
Zusammenfassung
- Die Harmonisierungsvorschläge im Rahmen der OGAW IV-Richtlinie sind ein Schritt in die richtige Richtung, damit der Markt effizienter wird. Es ist jedoch auch eine von Gesetzgebern verpasste Gelegenheit, in Bezug auf harmonisierte Rechnungslegungsstandards für Investmentfonds in ganz Europa einen echten Fortschritt zu machen.
- Das fortgesetzte Wachstum von ETF-Strukturen in ganz Europa unterstreicht eine große Chance und zeigt vielleicht am besten die Vorteile von IFRS. Vermögensverwalter legen mehr und mehr ETFs auf, u. a. auch solche, die Leverage, Shorting und andere alternative Strategien einsetzen. Mit einer Reporting-Plattform auf IFRS-Basis können Anleger die Performance bei der Strukturierung eines ETF-Portfolios effektiv vergleichen.
Research-Team, FundAssist Ltd.
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